KI-Kennzeichnungspflicht ist scharf: Artikel 50 AI Act gilt seit 2. August EU-weit
Seit Sonntag greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Anbieter müssen KI-Output maschinenlesbar markieren, berufliche Nutzer müssen Deepfakes und bestimmte KI-Texte sichtbar labeln. Eine pauschale Pflicht, jedes KI-Bild zu stempeln, ist es ausdrücklich nicht.
Für dichEine Inventur, keine Theorie: Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung von KI-Texten, Deepfakes in der Werbung.
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Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 2. August 2026 wirksam geworden. Er trennt zwei Rollen. Anbieter (Provider) müssen ihre Systeme so bauen, dass Menschen erkennen, wenn sie direkt mit einer KI interagieren, und sie müssen synthetische Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markieren, damit sie technisch als KI-generiert oder manipuliert erkennbar sind. Betreiber (Deployer), also berufliche Anwender, müssen Deepfakes offenlegen, KI-generierte oder manipulierte Textveröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen und über Emotionserkennung sowie biometrische Kategorisierung informieren. Privatpersonen sind ausgenommen. Für Texte gilt die Ausnahme: lief eine menschliche Redaktionsprüfung mit redaktioneller Verantwortung darüber, entfällt das Label.
Die Kommission hat das Regelwerk erst kurz vorher fertig gemacht. Der finale Code of Practice on Transparency of AI-generated Content wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht, Kommission und AI Board erklärten ihn am 8. und 9. Juli für geeignet, die Umsetzung von Artikel 50 Absatz 2, 4 und 5 zu belegen. Bis Ende Juli hatten laut Kommission rund 190 Unternehmen und Organisationen unterzeichnet. Die finalen Leitlinien folgten am 20. Juli, 51 Seiten mit Beispielkatalog. Wer nicht unterzeichnet, muss die Gleichwertigkeit eigener Maßnahmen gegenüber der jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörde selbst belegen. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Artikel 99 Absatz 4), für KMU jeweils der niedrigere Betrag. Die kursierenden 35 Millionen Euro gehören zur Stufe für verbotene Praktiken nach Artikel 5 und sind hier falsch.
Die EU-Seite begründet das mit Vertrauen und Integrität des Informationsökosystems: Menschen sollen wissen, wann sie mit KI sprechen oder KI-Inhalte sehen. Aus den USA und von Branchenverbänden kommt der Gegenpunkt, dass Markierungspflichten Compliance-Last erzeugen und global agierende Anbieter zu einem EU-Sonderweg zwingen, während es in den USA bis heute keine bundesweite Kennzeichnungspflicht gibt.
Die Kritik im deutschsprachigen Raum zielt woanders hin. Netzpolitik.org fasst zusammen: Ein Label beantwortet nur, ob KI beteiligt war, nicht ob der Inhalt korrekt, fair oder zuverlässig ist. Raphael Fischer (TU Dortmund) warnt vor einem Flickenteppich, weil die EU-Icons ausdrücklich unverbindlich sind und jeder Anbieter eigene Symbole verwenden darf. Studien zeigen einen unangenehmen Nebeneffekt: unmarkierte Falschinhalte werden eher geglaubt, markierte Wahrinhalte häufiger bezweifelt. Rainer Rehak vom Weizenbaum-Institut nennt Transparenz keinen Selbstzweck und hätte Produktbeschränkungen oder klare Verbote vorgezogen. Wasserzeichen und KI-Detektoren spielen im Gesetz bewusst eine untergeordnete Rolle, weil die Technik als unzuverlässig gilt. Gegen echte Desinformationskampagnen wird die Regel nichts ausrichten, sie adressiert Anbieter, die sich ohnehin an Regeln halten.
Was das für dich heißt
Drei Fragen für die nächste Runde: Läuft auf eurer Website oder im Support ein Chatbot, und steht dort ein sichtbarer Hinweis? Gehen KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse raus, und gibt es dafür eine dokumentierte redaktionelle Prüfung, die die Kennzeichnung ablöst? Werden KI-Bilder oder KI-Videos in der Werbung eingesetzt, die reale Personen oder Orte zeigen? In Österreich ist laut RTR bislang keine nationale Marktüberwachungsbehörde benannt — die Pflicht gilt als unmittelbar anwendbares EU-Recht trotzdem.
Quellen
- EU-Kommission Leitlinien Art. 50 · Primär
- EU-Kommission Code of Practice · Primär
- Netzpolitik · DE
- Golem · DE
- t3n · DE
- RTR KI-Servicestelle FAQ · AT/Primär